Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates der Stadt Bad Bevensen

§1
Ziele und Aufgaben des Inklusionsbeirates

Ziel des Inklusionsbeirates soll es sein, die Stadt Bad Bevensen durch Beratung bei der Umsetzung der Inklusion zu unterstützen.
Er vertritt dabei die Interessen aller in der Stadt lebenden und vorübergehend aufhältigen Menschen mit dem Ziel der umfassenden Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Er ist ein Bindeglied zwischen der Bevölkerung, Einrichtungen und der Stadt Bad Bevensen.

§ 2
Vorsitz und Schriftführung

  1. Der Inklusionsbeirat wählt in seiner konstituierenden Sitzung aus seinen Reihen eine/n Vorsitzende/n, eine/n Stellvertreter/in sowie eine/n Schriftführer/in und eine/n Stellvertreter/in für die Dauer der Wahlperiode. Diese bilden den Vorstand.
  2. Der Vorstand vertritt den Inklusionsbeirat gegenüber der Öffentlichkeit und im Stadtrat.

§ 3
Mitglieder in den Ausschüssen

Der Inklusionsbeirat benennt in seiner konstituierenden Sitzung aus seinen Reihen je 1 beratendes Mitglied sowie eine/n Stellvertreter/in für die Dauer der Wahlperiode in die von der Stadt bestimmten Ausschüsse.

§ 4
Sitzungen

  1. Der Inklusionsbeirat soll mindestens vierteljährlich einberufen werden. Er ist ferner einzuberufen, wenn Bedarf besteht.
  2. Zu den Sitzungen des Inklusionsbeirates lädt der/die Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der/die stellvertretende Vorsitzende. Der Sitzungstermin wird durch den/die Vorsitzende/n zwei Wochen vorher allen Mitgliedern des Inklusionsbeirates und der Stadtverwaltung bekanntgegeben. Die Einladung mit Tagesordnung wird spätestens eine Woche vorher verschickt.
  3. Mitglieder teilen dem vorsitzenden Mitglied ihre Nichtteilnahme an einer Sitzung mit. Vertretung findet nicht statt.
  4. Der Inklusionsbeirat tagt grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich, wenn der Vorstand oder die Mehrheit der Mitglieder dies verlangt. Über die Inhalte der nicht-öffentlichen Sitzungsteile sind die Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet.
    Der Beirat kann Personen, die nicht Mitglied sind, zu Rate ziehen.
  5. Über die Sitzung wird von dem/der Schrittführer/in eine Niederschrift gefertigt. Diese Niederschrift fasst die Ergebnisse der Sitzung zusammen.

§ 5
Beschlussfähigkeit

  1. Der Inklusionsbeirat ist beschlussfähig, wenn zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
  2. Der Inklusionsbeirat fast Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
  3. Für Änderungen der Geschäftsordnung ist eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder erforderlich.

§ 6
Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 28.08.2014 in Kraft.

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