Kurzvortrag Barrierefreies Internet

Barrierefrei - Barrierearm

Barrierefrei für alle ist ein ideelles Ziel, das nicht erreichbar ist. So verhält es sich auch mit dem barrierefreien Internet. Daher ist das Abbauen von Barrieren im Internet eine ständige Aufgabe. Vor allem im Internet sind feste Begriffe (möglichst mit Alleinstellungsmerkmal) für die Informationssuche sehr vorteilhaft. Daher bietet sich der Begriff „Barrierefreies Internet“ als Titel für den Abbau von Barrieren im Internet an.

Definition

Barrierefreies Internet sind Web-Angebote, die von allen Nutzern, unabhängig von ihren Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt (barrierefrei) genutzt werden können.
(Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreies_Internet 07.03.2015).

Komplexes Thema

(Wikipedia, Aktion Mensch (Einfach für Alle. BIENE)

Wikipedia ist ein guter Einstieg ins Thema und von "Aktion Mensch" gibt es sehr gute weiterführende Informationen unter den Begriffen "Einfach für Alle" und "Biene".

Gesetze/Verordnungen

Bund

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)

BITV 2.0

Ausfertigungsdatum: 12.09.2011 "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843)"
(Quelle: www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html vom 02.12.2014)
Die Anlage 1 enthält detaillierte Anforderungen.

Niedersachsen

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Vom 25. November 2007 (Nds. GVBl. S. 661)
Artikel 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG):

§ 9 Informationstechnik
1 Die öffentlichen Stellen gestalten ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, technisch so, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können.
(Quelle: www.behindertenbeauftragter-niedersachse...01/Datei/MS_NBGG.pdf vom 02.12.2014)

Hilfsmittel

Screenreader, Braille-Ausgabegerät, Sprachsteuerung, Bildschirmlupe, für Gehörlose Untertitel/Gebärdensprache, leichte Sprache, Interaktionsfelder ausreichend groß für Menschen mit eingeschränkter Motorik.

Beispiele

Als Browser wird der Mozilla Firefox neue Version verwendet. Es wird zusätzlich das Add-On "Web Developer" benötigt.

www.pestalozziwitten.de/

Vorgehen:

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www.mrwash.de/


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Wer bei der Nutzung digitaler Angebote behindert wird, kann sich an die "Meldestelle für digitale Barrieren" meldestelle.di-ji.de wenden.

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